Motion von Bettina Epper.

Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat ein Reglement oder eine Reglementsänderung bezüglich der Nutzung des öffentlichen Raumes vorzulegen: Wird der öffentliche Raum durch eine kommerzielle andauernde neue Nutzung belegt, ist auf Bieler Stadtgebiet eine gleich grosse Fläche an Parkplätzen aufzuheben.

Begründung:

Der öffentliche Raum ist knapp und wird immer knapper, denn mehr und mehr wird er für kommerzielle Zwecke genutzt. Aktuelle Beispiele sind etwa die ausgeweitete Aussenbestuhlung von Restaurants, so dass es an manchen Orten in der Innenstadt teilweise kaum mehr möglich ist, auf dem Trottoir zu gehen. Fussgängerinnen und Fussgänger müssen auf die Strasse ausweichen. Ein anderes Beispiel sind die neuen Verleih-E-Trottinette, die ebenfalls Platz beanspruchen.

Darum ist es notwendig, dass die Stadt ein Reglement erlässt oder allenfalls das Ortspolizeireglement ergänzt, worin festgehalten wird, dass die Fläche des öffentlichen Raums in Biel nicht vermindert werden darf. Dies in Anlehnung an das Bundesgesetz über den Wald:

  • Art. 3 Erhaltung des Waldes: Die Waldfläche soll nicht vermindert werden.
  • Art. 5: Rodungsverbot und Ausnahmebewilligungen: Rodungen sind verboten.
  • Art. 7: Rodungsersatz: Für jede Rodung ist in derselben Gegend mit standortgerechten Arten Realersatz zu leisten.

Da öffentlicher Raum nicht aufgeforstet werden kann, sollen stattdessen an geeigneten Standorten in der Stadt so viel Fläche Parkplätze aufgehoben werden, wie für die neue kommerzielle andauernde Nutzung verbraucht wird. Dies ist unproblematisch, da in der Stadt Biel genügend Plätze in Parkings vorhanden sind. Die Parkplätze müssen nicht am selben Ort aufgehoben werden, an dem die kommerzielle Nutzung stattfindet.

platzregelemnt