Motion von Urs Scheuss.
Der Gemeinderat wird beauftragt, sicherzustellen, dass alle Änderungen von konventionellen Antennen auf adaptive Antennen (5G) ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchlaufen und nicht mehr im Bagatellverfahren bewilligt werden.
Begründung:
Werden heute bereits benützte Antennenstandorte zu adaptiven Mobilfunkantennen umgerüstet, reicht ein Bagatellverfahren, bei dem es keine Möglichkeit zu Einsprachen gibt. An der Öffentlichkeit vorbei werden so zahlreiche Antennen umgerüstet. Gerade bei derart umstrittenen Technologien wie dem 5G-Standard ist es jedoch unumgänglich, möglichst viel Transparenz für die betroffene Bevölkerung zu schaffen. Darum müssen alle 5G-Ausbauwünsche ein ordentliches Bauverfahren durchlaufen und publiziert werden. So ist es den Bürgerinnen und Bürgern möglich, ihre Rechte wahrzunehmen.
Motion (pdf, en allemand)