Postulat von Urs Scheuss.
Der Gemeinderat wird beauftragt, die Grundlagen für eine Strategie hinsichtlich Parkplätzen in der Stadt Biel zu erarbeiten und dem Stadtrat Bericht zu erstatten.

Begründung

Das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK), das Reglement zur Umsetzung der Städteinitiative für eine nachhaltige Mobilität sowie aktuell das Gesamtmobilitätskonzept Zustand Ostast legen die Ziele der Verkehrspolitik in der Stadt Biel klar fest. Der Anteil des Fuss-und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr ist zu erhöhen, das Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs ist zu plafonieren und der Verkehrsraum so zu gestalten, dass er eine hohe Aufenthaltsqualität hat und die negativen Auswirkungen des Verkehrs reduziert.
Nebst einer verdichtenden Siedlungsentwicklung und der Förderung kurzer Wege sowie des Fuss-, Velo-, und öffentlichen Verkehrs ist das Parkplatzangebot und die Parkplatzbewirtschaftung ein zentraler Faktor, um die genannten Ziele zu erreichen. Dies betrifft sowohl die privaten wie die öffentlichen Abstellplätze für motorisierte Fahrzeuge und Velos. Der mit diesem Postulat verlangte Bericht soll aufzeigen, wie die Stadt Biel mit einer umfassenden und konsistenten Parkplatzpolitik den Verkehr in die gewünschten Bahnen lenkt und damit einen Beitrag an das Erreichen der übergeordneten verkehrspolitischen Ziele leistet.
Idealerweise soll dazu im Sinne einer Ausgangslage in einem ersten Teil Auskunft gegeben werden über die Anzahl privater und öffentlicher Abstellplätze (motorisierte Fahrzeuge und Velos), deren Fläche und Verteilung sowie deren Entwicklung in den letzten Jahren für die verschiedenen Parkplatzkategorien. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang die Erfüllung der im geltenden Parkplatzreglement vorgesehenen Verlagerung von Oberflächenparkplätze in zentrale Parkings, der durch die Parkplätze erzeugte Verkehr sowie die Auslastung der privaten Abstellplätze. Ausserdem sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche und private Parkplätze aufzuzeigen. In den weiteren Teilen sollen die Zielsetzungen und Grundsätze für die künftige Entwicklung dargestellt sowie ein Massnahmenkatalog erstellt werden.
Der Bericht soll insbesondere auch die Handlungsmöglichkeiten ausloten, die das kantonale Recht den Gemeinden bei privaten Abstellplätzen eröffnet. Zu nennen sind etwa die im Jahr 2014 erlassenen kantonalen Bestimmungen zur Erleichterung des Baus autoarmer und autofreier Wohngebiete oder die Möglichkeiten für zusätzliche Bestimmungen zur Entlastung von Wohngebieten vom Fahrzeugverkehr gemäss Artikel 18 des kantonalen Baugesetzes.
Postulat (pdf, en allemand)