Dringliche überparteiliche Motion von Stadtrat Urs Scheuss.
Der Gemeinderat wird aufgefordert, dem Stadtrat für die im Sommer 2020 vorgesehene Beratung der Anpassung der baurechtlichen Grundordnung an die kantonale Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)

  1. gegenüber dem kantonalen Energiegesetz weitergehende Bestimmungen im Energiebereich, sowie
  2. Bestimmungen zur Anschlusspflicht an Wärmeverbünde vorzulegen.

Begründung
Am 10. Februar hatten 63,4 Prozent der Bielerinnen und Bieler Ja zur Revision des kantonalen Energiegesetzes gesagt, das nur sehr knapp abgelehnt wurde. Das zeigt: Die Bevölkerung in unserer Stadt möchte bei der Energiewende vorwärts machen. Das Ergebnis ist ein „Mandat für eine griffige städtische Klimapolitik“, um es mit den Worten des Energiedirektors der Stadt Bern, Reto Nause, zu formulieren.[1] Auch die Bevölkerung der Stadt Bern hatte die Gesetzesrevision deutlich angenommen.
Das geltende kantonale Energiegesetz gibt den Gemeinden die Kompetenz, im kommunalen Baurecht weitergehende energetische Anforderungen an Neubauten sowie den Anschluss an Fernwärme und Wärmeverbünde vorzuschreiben. Die Stadt Bern beabsichtigt, solche Bestimmungen in die laufende Revision der städtischen Bauordnung aufzunehmen. Beispielhaft finden sich entsprechende Vorgaben bereits seit 2011 im Baureglement der Gemeinde Münsingen.[2] Die Erfahrungen damit werden gelobt.
Die laufende Anpassung der baurechtlichen Grundordnung an die kantonale Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) ist eine gute Gelegenheit, nun rasch die noch fehlenden Lücken im Energiebereich im städtischen Baurecht zu schliessen. Laut den Mitwirkungsunterlagen hatte der Gemeinderat dies auch geprüft, letztlich aber darauf verzichtet. Die vorliegende Motion beauftragt den Gemeinderat, auf diesen Entscheid zurückzukommen und dem Stadtrat im Rahmen dieser Revision auch Bestimmungen zur Energie vorzulegen.
Als Energiestadt, die durch Stadtratsbeschluss verpflichtet ist, bis 2020 das Goldlabel zu erreichen und angesichts des enormen Handlungsbedarfs zum Schutz des Klimas, muss der Stadtrat die Möglichkeit habe, zu dieser Frage über fachlich fundierte Vorschläge beschliessen zu können. Bei der Anschlusspflicht an Wärmeverbünde ist zudem immer noch eine im Dezember 2009 überwiesene Motion hängig.[3] Die laufende Revision der baurechtlichen Grundordnung ist auch hier die Gelegenheit, diesen Auftrag endlich zu erfüllen.
[1] „Der Bund“ vom 12. Februar 2019, Seite 17
[2] https://www.muensingen.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Gemeindebaureglement.pdf
[3] Motion 20090138: „Änderung der baurechtlichen Grundordnung für die Förderung von Wärmeverbünden“
Motion (pdf, en allemand)