Photovoltaik in der Baurechtlichen Grundordnung verankern
Dringliche Motion von Lena Frank.Der Gemeinderat wird aufgefordert,
- Die Baurechtliche Grundordnung dahingehend zu ändern, dass für Gebäude in der Stadt Biel mit einer Dachfläche von über 25qm2 eine Solarpanelpflicht besteht. Ausnahmen können bei mangelnder Wirtschaftlichkeit und möglichen Konflikten betreffend Ortsbildschutz gestattet werden.
Begründung:
Mit dem Pariser Klimaabkommen einigten sich 193 Regierungen darauf, die globale Erwärmung gegenüber der vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2°C, wenn möglich auf 1.5°C zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss bis in 31 Jahren mit dem Verbrennen fossiler Energieträger weltweit Schluss sein, wie ein Bericht des Weltklimarates IPCC im Herbst 2018 aufzeigte.1
Eine BFE-Studie von April 2019 errechnet konkret das Potenzial von PV in der Schweiz aus. Auch ohne die Gebäudefassaden zu berücksichtigen könnten die Stromversorgung der Schweiz zu 110% sichergestellt werden.
Der Bund kommt zum Schluss, dass der jährliche Zubau an Photovoltaik sich gegenüber von heute verfünffachen muss, damit die Ziele der Energiestrategie erreicht werden können.
Dieser Zubau soll auch in Biel vorangetrieben werden.
Dies umso mehr, als die jährlichen Erhebungen der Solarplattform Seeland bei allen Seeländer Gemeinden zeigt, dass Biel mit nur rund 1% ihres Verbrauchs mit Solarstrom deckt. Nidau ist bei 2%, Leubringen bei 3%, Orpund und Twann/Tüscherz bei 4% oder Bellmund und Brügg bei 6%. Dies um einige Beispiele aus der Agglomeration auszuführen. Die Region hat sich zum Ziel gesetzt bis Ende 2020 den Anteil von 6,2% für das Seeland zu erreichen.
Die entsprechende Regelung in der Baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Motion (pdf, en allemand)