Motion von Urs Scheuss.
Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat eine Ergänzung des Reglements zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs (SGR 761.8) vorzulegen, um den Anteil der bestehenden Strassenfläche für den Fuss- und Veloverkehr zu erhöhen.

Begründung

Medienberichten zufolge wird der Bund noch dieses Jahr Kindern bis zum zwölften Lebensjahr erlauben, das Trottoir mit dem Velo zu benützen. Dadurch teilen sich noch mehr Verkehrsteilnehmende den bereits knappen Raum für den Fussverkehr. Aber auch beim Velo verengt sich der Raum wegen Trendfahrzeugen wie E-Trottinetten sowie aufgrund immer mehr grosser Fahrzeuge, welche gerade unsichere Velofahrende abdrängen.
Die Stadt kann dieser Entwicklung begegnen, indem sie mehr Strassenfläche dem Fuss- und Veloverkehr zu Verfügung stellt. Dazu soll aber die bestehende Strassenfläche nicht weiter ausgebaut werden, um nicht den öffentlichen Raum für andere Nutzungen einzuschränken. Stattdessen ist der Strassenraum umzuwidmen.
Ein Ansatz ist die Aufhebung von Oberflächenparkplätzen, wie dies das Reglement über die Bewirtschaftung, Finanzierung und Erstellung öffentlicher Parkierungsanlagen (Parkierungsreglement; SGR 761.5) vorsieht: „Oberflächenparkfelder für andere der Stadtentwicklung dienende Nutzungen freigeben“ (Artikel 1 Absatz 2). Damit lassen sich sicherere Velostreifen schaffen, die helfen, das Velo vom Trottoir fernzuhalten.
Eine Möglichkeit besteht darin, im Reglement zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs (SGR 761.8) das Ziel festzulegen, innert zehn Jahren im Durchschnitt jährlich 1 Prozent der Strassenfläche in Fuss- und Velowege umzuwandeln.
Motion (pdf, en allemand)