Interpellation von Urs Scheuss.
Vor rund zweieinhalb Jahren vereinfachte der Kanton Bern in der Bauverordnung die Regeln für den Bau von Parkplätzen. War zuvor die Anzahl zu erstellender Parkplätze von der Grösse der Wohnungen abhängig, wird neu die Anzahl Wohnungen zur Berechnung herangezogen: Soll eine neue Wohnung bzw. ein Einfamilienhaus gebaut werden, können unabhängig von der Wohnungsgrösse je nach Bedarf ein bis vier Parkplätze erstellt werden. Bei zwei neuen Wohnungen können ein bis fünf, bei drei neuen Wohnungen zwei bis sieben Parkplätze gebaut werden. Ab vier neuen Wohnungen beträgt die Bandbreite 0,5 bis 2 Parkplätze pro Wohnung. Zudem kann in neuen Wohngebieten, die möglichst autofrei ausgestaltet werden sollen, auf die Erstellung von Parkplätzen ganz oder weitgehend verzichtet werden, ohne dass eine Ersatzabgabe bezahlt werden muss. Voraussetzung dazu ist im Wesentlichen ist das Vorliegen eines Mobilitätskonzepts, welches zeigt, wie die reduzierte Parkplatzbenutzung gesichert wird.
Gerade im dicht besiedelten, gut erschlossenen Raum bietet es sich an, wenige Parkplätze zu erstellen. Damit wird wertvoller Platz gespart und umweltschonendes autofreies und autoarmes Wohnen gefördert. Damit lässt sich auch der motorisierte Verkehr reduzieren, was ganz im Sinn des Reglements zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs (SGR 761.8) ist.
Ein Blick in die im Amtsanzeiger publizierten Baugesuche in der Stadt Biel zeigt jedoch, dass sich die Parkplatzzahlen häufig im oberen Bereich der zulässigen Bandbreite befinden. Jüngere Beispiel sind der Neubau von Mehrfamilienhäusern am Sägefeldweg Nr. 23626 und ein Mehrfamilienhaus an der Schwanengasse Nr. 23678. In diesem Zusammenhang wird der Gemeinderat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Welche Politik verfolgt die Stadt Biel bei der Bewilligung von Parkplätzen?
  2. Informiert die Stadt Biel die Gesuchstellenden über die Möglichkeiten, welche die Bauverordnung zur Reduktion der Parkplätze bietet?
  3. Welche Unterstützung bietet die Stadt bei der Beratung und Erstellung von Mobilitätskonzepten für autofreies (0-0,2 Parkplätze pro Wohnung) und autoarmes (0,2-0,5 Parkplätze pro Wohnung) Wohnen?

Interpellation (pdf, en allemand)