Dringliche Interpellation von Fritz Freuler.
Am 29.Juni 2016 (also genau vor einem Jahr!) hat der Stadtrat das Reglement über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und über die Zusammenarbeit mit den Wohnbaugenossenschaften genehmigt. Das Reglement ist am 8. August in Kraft getreten. Gemäss Art 1 bezweckt das Reglement u.a. „…die Institutionalisierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Wohnbauträgern und deren Organisationen.“ Art. 11 des Reglements lautet daher wie folgt:
Art. 11 – Arbeitsgruppe
1 Es besteht eine ständige, paritätisch zusammengesetzte «Arbeitsgruppe Gemeinnütziger Wohnungsbau (AGGW)».
2 Die AGGW setzt sich zusammen aus je drei bis 5 Vertretern der Stadt sowie der gemeinnützigen Wohnbauträger resp. deren Organisationen.
3 Die AGGW ist das Bindeglied und der Ort des Austauschs zwischen der Stadt und den gemeinnützigen Wohnbauträgern in Fragen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Insbesondere hat sie folgende Aufgaben:
a) Sie berät grundsätzliche Fragen in Bezug auf die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den gemeinnützigen Wohnbauträgern.
b) Sie prüft die Charta gemäss Art. 10 periodisch auf ihre Aktualität und schlägt gegebenenfalls Änderungen vor.
c) Sie dient der Erörterung von städtebaulichen Entwicklungsabsichten und Planungsvorhaben.
4 Die AGGW regelt die Einzelheiten der Organisation und Arbeitsweise selber.
Bis zum heutigen Tag ist die Konstitution der AGGW nicht erfolgt, obschon im Rahmen der Verhandlungen zu den neuen Baurechtsverträgen im letzten Jahr die Finanzdirektorin wiederholt betont hat, dass die AGGW nun ihre Arbeit aufnehmen werde. Die Behörden würden Termine für eine baldige Sitzung noch anfangs 2017 einberufen. Die IG Wohnbaugenossenschaften Biel-Seeland wiederum wurde aufgefordert, sich eine juristische Körperschaft zu geben. Die IG ist dieser Forderung nachgekommen und hat ihre Vertretung mit Schreiben vom 5.2.17 der Finanzdirektion mitgeteilt. Nachdem alle Bemühungen von Seiten der IG der gemeinnützigen Wohnbauträger mittels Korrespondenz, Telefonaten und persönlichen Besprechungen gescheitert sind, stellen sich folgende Fragen:

  1. Warum setzt der Gemeinderat den Beschluss des Stadtrates vom 29.6.2016 nicht zeitgerecht um?
  2. Wann werden die Mitglieder der AGWW seitens der Stadt bestimmt?
  3. Wann werden die Mitglieder der paritätischen Arbeitsgruppe durch den Gemeinderat gewählt?
  4. Wann findet die konstituierende Sitzung der AGGW statt?
  5. Wie will der Gemeinderat eine Vertrauensbasis in der Zusammenarbeit mit den Wohnbaugenossenschaften mit dieser Vorgeschichte eines „Neustarts“ bilden?

Thematische Begründung:

Das Modellvorhaben muss dringend in der in der AGGW diskutiert werden. Eine langfristige Stadtentwicklung in Gebieten mit hohem Anteil an gemeinnützigen Wohnungen kann nicht nur im Einzelverfahren mit den verschiedenen Wohnbaugenossenschaften verhandelt und daraus die Entwicklungsstrategie abgeleitet werden. Gerade angesichts der Initiative, die verlangt, dass die Stadt Biel in den nächsten knapp 20 Jahren rund zusätzliche 1’000 gemeinnützige Wohnungen in der Gemeinde ermöglicht, sind Entwicklungsfragen von übergeordneter Bedeutung und somit Verhandlungsgegenstand der AGGW.
Ebenso ist die im Reglement verankerte und rechtskräftig gewordene Inititative zum gemeinnützigen Wohnungsbau auf dem Gurzelenareal zu traktandieren.
Betreffend der erneuerten Baurechtsverträge wurde zwar eine Vereinbarung für die Erstverlängerung getroffen. Weiterhin offen sind die Fragen, wie die Genossenschaften ihre Strategien entwickeln sollen und welche Zusammenarbeit mit der Stadt sinnvoll ist und welche Rolle in diesem Prozess die AGGW übernehmen kann.
Alle diese Fragen und Themen können nicht behandelt werden ohne dass der Gemeinderat, resp. die Finanzdirektion zu einer längst überfälligen, konstituierenden AGGW Sitzung gemäss RFGW einlädt.
Interpellation (pdf, en allemand)